Trägerzulassung der ZTS GmbH nach AZAV
Haben Sie es schon gewußt?
Die ZTS GmbH ist gemäß Auditierungs- und Zulassungsverfahren als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung § 178 SGB III i.V.m. der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) von der Kiwa ZERTPUNKT GmbH zugelassen.
Dies betrifft den Fachbereich "Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung nach dem Dritten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Fachbereich3) und damit unsere Projekte "Praxisberater an Schulen".
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